Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und damit die Vertretung des deutschen Volkes. Am 7. September 1949 trat er zum ersten Mal in Bonn zusammen, nach der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und nach den ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949. Die Abgeordneten standen vor der schwierigen Aufgabe, die wichtigsten Gesetze für den Wiederaufbau und die Folgen des Krieges zu schaffen. Der Bundestag hatte den Anspruch, auch die Interessen der Deutschen in der SBZ (bzw. ab Oktober 1949: DDR) zu vertreten. Man argumentierte damit, dass nur in der Bundesrepublik Deutschland allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfanden.

Die Abgeordneten im Bundestag, die für vier Jahre vom Volk gewählt werden, sind in Fraktionen zusammengeschlossen. Eine Fraktion besteht in der Regel aus den Abgeordneten einer Partei. Dabei ist die CDU/CSU-Fraktion eine Ausnahme: Die beiden „Schwesterparteien“ stehen nicht in direkter Konkurrenz zueinander, da die CSU nur in Bayern antritt und nicht im Rest der Republik, bei der CDU ist es genau umgekehrt. Die beiden Parteien vertreten sehr ähnliche Programme und ihre Abgeordneten bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion.

Die Aufgabe der Abgeordneten ist es, Gesetze zu geben, den Haushalt zu verabschieden, über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland zu entscheiden, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und ganz grundsätzlich, im Rahmen der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Gewaltenkontrolle, die Regierung zu kontrollieren. Als Teil der Bundesversammlung wirken die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an der Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin mit, und sie bestimmen die Hälfte der Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes.[1]

Öffentlich wirksam sind vor allem die Plenumsdebatten des Bundestages. So wichtig diese für die Vermittlung von Politik auch sind, die eigentliche Arbeit der Abgeordneten findet in den Ausschüssen statt. Das sind Expertengruppen für ein bestimmtes Thema, wie zum Beispiel der Umweltausschuss oder der Verteidigungsausschuss. In den Ausschüssen sind alle Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten. Die ständigen Ausschüsse des Bundestages bleiben eine ganze Legislaturperiode bestehen. Sie beraten Gesetzesvorlagen inhaltlich und bereiten Beschlüsse des Plenums vor. Gibt es einen neuen Gesetzesentwurf, wird dieser an den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin geleitet, der/die dann auch die Plenarsitzung leitet. Die Ausschüsse können Empfehlungen aussprechen, doch am Ende stimmen alle Abgeordneten während einer Plenarsitzung über neue Gesetze oder Gesetzesänderungen ab.

An der Arbeitsweise des Bundestages hat sich seit seiner Gründung kaum etwas verändert, wohl aber an den Rahmenbedingungen seiner Arbeit und an seiner Zusammensetzung. Hier einige Schlaglichter:

Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Dies wurde nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 03. Oktober 1990 möglich.

Da es 1949 noch keine 5%-Hürde gab, zogen damals Abgeordnete von zwölf Parteien in den Bundestag ein. Um den Einzug von Splitterparteien zu verhindern, wurde 1953 die 5%-Hürde in das Bundeswahlgesetz aufgenommen. Daraufhin bildete sich im Bund schnell ein Dreiparteiensystem heraus (CDU/CSU, SPD, FDP). Dieses prägte die „Bonner Republik“, bis 1983 die im Zuge der Umwelt- und Friedensbewegung entstandenen Grünen zum ersten Mal in den Bundestag gewählt wurden. Mit der Wiedervereinigung zog die PDS, die Nachfolgepartei der SED in der DDR, in den Bundestag ein. Diese Partei vereinigte sich im Jahr 2007 mit der WASG[2] zur Partei Die Linke, welche inzwischen als etablierte Kraft im Bundestag gilt. Seit der Bundestagwahl 2017 ist mit der AfD eine siebte Partei im Deutschen Bundestag vertreten.

Nicht nur das Spektrum der im Bundestag vertretenen Parteien, auch die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten hat sich über die Jahre gewandelt: Während in der 1. Wahlperiode von 1949 bis 1953 nur knapp 7 Prozent der Abgeordneten Frauen waren, liegt der Frauenanteil in der 19. Wahlperiode (2017 – 2021) bei ca. 31 Prozent. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind Frauen damit aber immer noch stark unterrepräsentiert, genauso wie junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung.

Benedikt Ostertag, Sophia Heinemann, Sophie Wilke


Verwendete Literatur

Monographien:

Bernlochner, Ludwig et al., Geschichte und Geschehen Band 4, Ernst Klett Schulbuchverlag, Leipzig 2007, S. 119 - 121.

Hartleb, Florian et al., Mensch und Politik, Sozialkunde Bayern Klasse 10, Schroedel Verlag, Braunschweig 2014, S. 52 – 53.

Internetressourcen:

https://www.bpb.de/izpb/301690/der-deutsche-bundestag-und-seine-akteure (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16362/bundestag (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a12/aufgaben_und_arbeitsweise-260642 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/23082431_wahlperioden01-199526 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/29923457_wahlperioden11-201814 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/30324226_debatten11-202098 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/31315553_wegmarken_einheit10-202600 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/brd_parlamentarismus (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/A/ausschuesse-245346 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/der_deutsche_bundestag/index.html (letzter Zugriff: 22.06.2020)


[1] Die andere Hälfte der Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen wählt der Bundesrat.

[2] Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)

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