Pro Halbjahr wird der Fortschritt der jungen Instrumentalisten in Form von zwei Vorspielen geprüft: ein Pflichtstück beim Instrumentallehrer und ein Wahlstück im Klassenverband.

Die Pflichtstücke werden 6 Wochen (zuzüglich der Ferien) vor dem Vorspieltermin festgelegt, in der 5. Jahrgangstufe wird erst im 2. Halbjahr ein Pflichtstück verlangt.

Bei extern unterrichteten Schülern wird das Pflichtstück vom Klassenlehrer geprüft.

Hierbei soll das Stück dem Niveau entsprechen, das man – beginnend mit dem Instrumentalunterricht in der 5. Klasse – erwarten kann. Das Niveau kann jeweils der entsprechenden Pflichtstückliste entnommen werden.

Das Wahlstück soll gemeinsam von den Schülern/innen und den Instrumentallehrern/innen festgelegt werden und soll dem aktuellen Stand der Schüler/innen entsprechen. Es ist wünschenswert, wenn in den höheren Jahrgangstufen die Stücke bei Soloinstrumenten mit der originalen Begleitung dargeboten werden. Frau Pausch steht nach erfolgter Absprache gern als Korrepetitorin zur Verfügung.

Durch eine Unterrichtsbeitragsnote, die vom Instrumentallehrer/in erteilt wird, wird zusätzlich zu den zwei Vorspielstücken das Übeverhalten und die Teilnahme am Unterricht abgebildet. Bei extern unterrichteten Schüler/innen wird anstelle der Unterrichtsbeitragsnote das Pflichtstückvorspiel doppelt bewertet.

Orientierungshilfe zur Auswahl der Pflichtstücke Klasse 5-11 im musischen Zweig des Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn 

Die folgende Auflistung soll zeigen, welches Niveau in der Pflichtstückprüfung der verschiedenen Jahrgangsstufen im musischen Zweig des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn erwartet wird. Es können, aber müssen nicht genau die angegebenen Stücke vorgetragen werden. Auch andere Stücke mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad können als Pflichtstück vorgetragen werden.

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