Vorgehen bei Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen

 

1. Erkrankung

Ist ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich durch einen Erziehungsberechtigten zu verständigen.

Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen:

  • Krankmeldung durch Elternportal bis spätestens 7.45 Uhr (Formular kann ausgedruckt und als Krankheitsbestätigung benutzt werden)
  • Im Ausnahmefall: Anruf bis spätestens 7.45 Uhr im Sekretariat (Tel.: 08102/99 35-0)

Krankmeldungen per E-Mail werden nicht entgegengenommen.

Außer bei bereits vorliegenden längerfristigen Krankmeldungen muss eine Erkrankung täglich im Sekretariat erfolgen.

Der genesene Schüler muss bei Wiedererscheinen eine Krankheitsbestätigung beim Klassenbuchführer abgeben.

Bei mehr als 5 Krankheitstagen am Stück ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

 2. Befreiung während der Unterrichtszeit

Geht es einem Schüler im Laufe eines Vormittags nicht gut, dann meldet er dies beim Fachlehrer. Die Eltern werden anschließend vom Sekretariat benachrichtigt und eine mögliche Abholung des Schülers wird geklärt. Falls der Schüler nicht nach Hause kann, verbleibt er in der Schule.

Der Schüler erhält vom Sekretariat einen Befreiungsantrag, den er dem Fachlehrer (der aktuellen Stunde, im Falle der Pause dem der nachfolgenden Stunde) zur Abzeichnung vorlegt. Dieser muss auch von den Eltern bei Abholung unterschrieben werden, er wird anschließend im Klassentagebuch hinterlegt. Es ist für diesen Tag keine weitere Krankheitsbestätigung erforderlich. Es ist nicht zulässig, am Tag einer Erkrankung nur für eine Leistungserhebung zu erscheinen und sich für die Stunden vorher und/oder nachher vom Unterricht befreien zu lassen.

Für Oberstufenschüler liegt ein entsprechendes Formular bei den OSK bereit. Dieser Antrag muss außer vom Fachlehrer (siehe oben) zusätzlich von der Oberstufenbetreuung/Oberstufensekretärin genehmigt werden.

Fehlt der Schüler am nächsten Tag, muss dies bis 7:45 Uhr im Sekretariat gemeldet werden (siehe Erkrankung) und bei Wiedererscheinen eine Krankheitsbestätigung mitbringen.

 

3. Beurlaubung

  • Antragstellung im Elternportal unter Meldungen --> Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Beschreibung im Anhang)
  • Wichtig:
    • Aussagekräftige Begründung des Antrags!
      Aus der Begründung des Antrags muss ersichtlich sein, dass besondere Umstände vorliegen, die ein Schulversäumnis für die Schulleitung zwingend notwendig erscheinen lassen.
    • Gewichtige Gründe können insbesondere sein:
    • unverrückbare Arzttermine
    • ärztlich angeordnete Kurmaßnahmen
    • wichtige familiäre Ereignisse
    • Teilnahme an religiösen Veranstaltungen
    • Teilnahme an außerschulischen Prüfungen oder auch an überregionalen Turnieren oder Trainingslagern von Leistungssportlern.
    • Berücksichtigt werden können in der Regel auch die Mitwirkung an kulturellen Veranstaltungen von regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die ein übergeordnetes Bildungsziel der Schule in besonderer Weise fördern.

Private Urlaubsplanungen stellen dagegen keinen gewichtigen Beurlaubungsgrund dar.

Prozedere:

  • Antrag muss mindestens eine Woche im Voraus eingereicht werden. In dringenden Ausnahmefällen auch später.
  • Die Entscheidung über die Genehmigung liegt bei Frau Peetz oder OSK.
  • Bei unklarem Antragscharakter erfolgt eine telefonische oder digitale Rückfrage.
  • Die Eltern oder der volljährige Schüler erhalten in jedem Falle eine Rückmeldung per Mail von Frau Peetz oder OSK.

 

Anlage: 

Kontakt

Unser Sekretariat ist erreichbar:

Montag - Donnerstag

7:30 - 15:30 Uhr

Freitag

7:30 - 14:00 Uhr

 

Telefonisch unter:
08102 / 99 35 - 0


oder unter der E-Mail:
sekretariat@gym-hksb.de

  

 

Termine

Übersicht über die Termine 2023/24 an unserer Schule.