April 2017

Die LEV fordert eine fundierte Struktur für das G9

Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) ist erleichtert über die Entscheidung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, sich auf ein grundständig neunjähriges Gymnasium in Bayern festzulegen. Gleichwohl herrschte bis zum Ende der Sitzung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag am 5. April 2017, in der sich die unmittelbare Zukunft der bayerischen Gymnasien entscheiden sollte, Unklarheit, ob die überfällige Reform ein großer Wurf werden würde oder erneut eine Flickschusterei ohne echtes Konzept. 

Als Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle tags darauf die geplante Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums beschrieb, hat die LEV mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die von Kultusminister Dr. Spaenle präsentierten Absichten zur Ausgestaltung des Gymnasiums fast alle Forderungen enthält, die in der LEV entwickelt worden sind und seit Jahren in die politische Diskussion getragen wurden.

Wie eng sich das Kultusministerium an den konzeptionellen Überlegungen der LEV orientiert hat, zeigt ein direkter Vergleich zwischen dem LEV-Forderungskatalog und den inzwischen bekannt gewordenen Plänen der Staatsregierung.

 

  • Die LEV forderte:
    Das G9 beginnt für die neue 5. Jahrgangsstufe mit dem Schuljahr 2017/2018.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Nach den Sommerferien 2017 besuchen die jetzigen Viertklässler das G9.
  • Die LEV forderte:
    Die Pilotschulen der „Mittelstufe plus“ erhalten die Garantie, dass alle bereits an der Schule befindlichen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ab der 8. Jahrgangsstufe die Option „Mittelstufe plus“ zu wählen.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Garantie der Fortführung der M+-Pilotphase für weitere drei Jahre.
  • Die LEV forderte:
    Das neue G9 erhält einen neuen und strukturierten Lehrplan, der die Jahrgangsstufen 5 bis 13 umfasst. Es ist sinnvoll, ihn auf dem „Lehrplan Plus“ aufzubauen und angemessene Kompetenzziele dafür zu formulieren.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      In den kommenden Jahren treten die Lehrpläne ab der Jahrgangsstufe 6 so rechtzeitig in Kraft, dass die Schulen sich darauf einrichten können. Die entsprechenden Schulbücher und anderen Lernmaterialien werden entsprechend
      zur Verfügung stehen.
  • Die LEV forderte:
    Die individuelle Förderung ist auszubauen – und zwar an allen Gymnasien.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Es werden neue Lehrer-Planstellen entstehen, die auch der individuellen Förderung zugutekommen.
  • Die LEV forderte:
    Die Intensivierungsstunden bleiben bestehen und erhalten ein sinnvolles Konzept.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Die Planung enthält eine Zusage, die Intensivierungsstunden zumindest „in einem gewissen Umfang“ zu erhalten.
  • Die LEV forderte:
    Begabte Schüler erhalten eine strukturierte Möglichkeit, die notwendigen Kompetenzen für die Qualifikationsphase ein Jahr schneller zu erlangen.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Die Jahrgangsstufe 11 ist als Überspringerklasse oder für zwei Auslandssemester vorgesehen. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, freiwillige Zusatzangebote in der 9. und 10. Klasse zu belegen.
      Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeiten nicht wahrnehmen, absolvieren die 11. Klasse regulär.
  • Die LEV forderte:
    Die Option auf Ganztagszweige bleibt erhalten.
    • Das Kultusministerium setzt um:
      Die individuelle Lernzeit wird durch den gebundenen Ganztag betont.

Die Analyse zeigt: Die jahrelange Anstrengung der LEV hat sich gelohnt! Dem jetzt gefassten grundsätzlichen Entschluss muss jedoch eine Phase der Ausarbeitung und Abstimmung folgen, um das in der Reform angelegte Potenzial zur Entfaltung zu bringen. Die LEV wird sich mit gewohnter Professionalität, dem gebündelten Kenntnisreichtum der Elternvertreter aus allen Teilen des Freistaats sowie mit kritischem Blick daran beteiligen. Es gibt in den kommenden Monaten viel zu tun, denn auch dieser hoffnungsträchtige Entwurf des Kultusministeriums weist noch einige Fehlstellen auf. Dazu gehören:

  • Eine feste Zusage, die bestehenden Intensivierungsstunden in vollem Umfang weiterzuführen und sie mit einer inneren Konsistenz zu versehen.
  • Das Angebot vertieften Unterrichts entsprechend der Begabungen der Schülerinnen und Schüler in zumindest einem Abiturfach festzuschreiben. 
  • Die Sozialkunde als Pflichtfach in den Jahrgangsstufen 10–12 einzuführen. Das Fach ist so zu gestalten, dass darin eine Abiturprüfung abgelegt werden kann. Spätestens ab der 9. Jahrgangsstufe muss die politische Bildung im Sozialkundeunterricht und fächerübergreifend ein stärkeres Gewicht erhalten, um den Schülerinnen und Schülern das dringend erforderliche Bewusstsein für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu vermitteln.

Die LEV bleibt am Ball.

Neben den genannten Verbesserungen, die während der Planungsphase noch in das G9-Konzept einzufügen sind, ist es nötig, dass die LEV sehr genau hinschaut, wie sich der künftige Lehrplan entwickeln wird und wie am Ende die Aufteilung der Stundentafel aussehen soll. Diese Aufgabe wird der Gesamtvorstand mit großer Sorgfalt wahrnehmen.