Deutscher Bundestag, seit 1949

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und damit die Vertretung des deutschen Volkes. Am 7. September 1949 trat er zum ersten Mal in Bonn zusammen, nach der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und nach den ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949. Die Abgeordneten standen vor der schwierigen Aufgabe, die wichtigsten Gesetze für den Wiederaufbau und die Folgen des Krieges zu schaffen. Der Bundestag hatte den Anspruch, auch die Interessen der Deutschen in der SBZ (bzw. ab Oktober 1949: DDR) zu vertreten. Man argumentierte damit, dass nur in der Bundesrepublik Deutschland allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfanden.

Die Abgeordneten im Bundestag, die für vier Jahre vom Volk gewählt werden, sind in Fraktionen zusammengeschlossen. Eine Fraktion besteht in der Regel aus den Abgeordneten einer Partei. Dabei ist die CDU/CSU-Fraktion eine Ausnahme: Die beiden „Schwesterparteien“ stehen nicht in direkter Konkurrenz zueinander, da die CSU nur in Bayern antritt und nicht im Rest der Republik, bei der CDU ist es genau umgekehrt. Die beiden Parteien vertreten sehr ähnliche Programme und ihre Abgeordneten bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion.

Die Aufgabe der Abgeordneten ist es, Gesetze zu geben, den Haushalt zu verabschieden, über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland zu entscheiden, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen und ganz grundsätzlich, im Rahmen der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Gewaltenkontrolle, die Regierung zu kontrollieren. Als Teil der Bundesversammlung wirken die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an der Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin mit, und sie bestimmen die Hälfte der Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichtes.[1]

Öffentlich wirksam sind vor allem die Plenumsdebatten des Bundestages. So wichtig diese für die Vermittlung von Politik auch sind, die eigentliche Arbeit der Abgeordneten findet in den Ausschüssen statt. Das sind Expertengruppen für ein bestimmtes Thema, wie zum Beispiel der Umweltausschuss oder der Verteidigungsausschuss. In den Ausschüssen sind alle Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten. Die ständigen Ausschüsse des Bundestages bleiben eine ganze Legislaturperiode bestehen. Sie beraten Gesetzesvorlagen inhaltlich und bereiten Beschlüsse des Plenums vor. Gibt es einen neuen Gesetzesentwurf, wird dieser an den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin geleitet, der/die dann auch die Plenarsitzung leitet. Die Ausschüsse können Empfehlungen aussprechen, doch am Ende stimmen alle Abgeordneten während einer Plenarsitzung über neue Gesetze oder Gesetzesänderungen ab.

An der Arbeitsweise des Bundestages hat sich seit seiner Gründung kaum etwas verändert, wohl aber an den Rahmenbedingungen seiner Arbeit und an seiner Zusammensetzung. Hier einige Schlaglichter:

Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Dies wurde nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 03. Oktober 1990 möglich.

Da es 1949 noch keine 5%-Hürde gab, zogen damals Abgeordnete von zwölf Parteien in den Bundestag ein. Um den Einzug von Splitterparteien zu verhindern, wurde 1953 die 5%-Hürde in das Bundeswahlgesetz aufgenommen. Daraufhin bildete sich im Bund schnell ein Dreiparteiensystem heraus (CDU/CSU, SPD, FDP). Dieses prägte die „Bonner Republik“, bis 1983 die im Zuge der Umwelt- und Friedensbewegung entstandenen Grünen zum ersten Mal in den Bundestag gewählt wurden. Mit der Wiedervereinigung zog die PDS, die Nachfolgepartei der SED in der DDR, in den Bundestag ein. Diese Partei vereinigte sich im Jahr 2007 mit der WASG[2] zur Partei Die Linke, welche inzwischen als etablierte Kraft im Bundestag gilt. Seit der Bundestagwahl 2017 ist mit der AfD eine siebte Partei im Deutschen Bundestag vertreten.

Nicht nur das Spektrum der im Bundestag vertretenen Parteien, auch die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten hat sich über die Jahre gewandelt: Während in der 1. Wahlperiode von 1949 bis 1953 nur knapp 7 Prozent der Abgeordneten Frauen waren, liegt der Frauenanteil in der 19. Wahlperiode (2017 – 2021) bei ca. 31 Prozent. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind Frauen damit aber immer noch stark unterrepräsentiert, genauso wie junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung.

Benedikt Ostertag, Sophia Heinemann, Sophie Wilke


Verwendete Literatur

Monographien:

Bernlochner, Ludwig et al., Geschichte und Geschehen Band 4, Ernst Klett Schulbuchverlag, Leipzig 2007, S. 119 - 121.

Hartleb, Florian et al., Mensch und Politik, Sozialkunde Bayern Klasse 10, Schroedel Verlag, Braunschweig 2014, S. 52 – 53.

Internetressourcen:

https://www.bpb.de/izpb/301690/der-deutsche-bundestag-und-seine-akteure (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16362/bundestag (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a12/aufgaben_und_arbeitsweise-260642 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/23082431_wahlperioden01-199526 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/29923457_wahlperioden11-201814 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/30324226_debatten11-202098 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/31315553_wegmarken_einheit10-202600 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/brd_parlamentarismus (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/A/ausschuesse-245346 (letzter Zugriff: 22.06.2020)

https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/der_deutsche_bundestag/index.html (letzter Zugriff: 22.06.2020)


[1] Die andere Hälfte der Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen wählt der Bundesrat.

[2] Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)

Frankfurter Nationalversammlung, 1848 – 1849

Vor dem Hintergrund der Aufklärung, der französischen Revolution von 1789 und den damit verbundenen Errungenschaften startete auch in Deutschland, allerdings erst im Jahre 1848, eine Revolution.

Zuvor hatten die Fürsten während der Zeit der Restauration nach den napoleonischen Kriegen Freiheitsbestrebungen des Volkes unterdrückt und stets das monarchische Prinzip – alle Staatsgewalt geht vom Fürsten als souveränem Herrscher aus – betont. Die Liberalen Deutschlands jedoch traten, obwohl durch die Zwangsmaßnahmen der Karlsbader Beschlüsse von 1819 bedroht, weiter für Freiheit, Selbstbestimmung des Individuums, Einschränkung der fürstlichen Macht, Beteiligung an politischen Prozessen und nicht zuletzt für einen deutschen Nationalstaat ein.

Die revolutionären Ereignisse erreichten zunächst das Großherzogtum Baden. Dort formulierte die Mannheimer Volksversammlung am 27. Februar 1848 die „Märzforderungen“, darunter Rufe nach Volksbewaffnung, Pressefreiheit, Geschworenengerichten und einem deutschen Nationalparlament. Diese Forderungen waren innerhalb weniger Tage in fast allen anderen Staaten des Deutschen Bundes zu hören, erhielten Unterstützung in weiten Teilen der Bevölkerung und führten zu Demonstrationen und Straßenkämpfen.

Die Fürsten in den deutschen Staaten gaben dem Druck schließlich nach: Die Einberufung einer Nationalversammlung wurde zugelassen.

In allen Staaten des Deutschen Bundes wurden Wahlen durchgeführt, bei denen die volljährigen Männer nach dem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht wählen durften, nicht jedoch Frauen. Am 18. Mai 1848 trat das erste gesamtdeutsche Parlament in der Frankfurter Paulskirche zusammen.  Etwa zwei Drittel der rund 600 Abgeordneten schlossen sich in Interessensgruppen zusammen: Konservative Rechte (6 Prozent der Abgeordneten), konstitutionell-liberales rechtes Zentrum (34 Prozent), parlamentarisch-liberales linkes Zentrum (13 Prozent) und demokratische Linke (15 Prozent). Diese Gruppierungen wurden zu Vorformen der nach 1860 entstehenden Parteien.

 

Die Abgeordneten der Paulskirche befassten sich mit drei Hauptfragen:

  1. Die Frage der Grundrechte

Gemeinsam war allen Fraktionen der Wille, die „Grundrechte des deutschen Volkes“ zu schaffen: Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie zum Beispiel Meinungs-, Presse-, Religions-, Versammlungs- und Gewerbefreiheit, Vereinsrecht, Freizügigkeit) sowie die Abschaffung der Todesstrafe.

  1. Einigung auf eine Staatsform

Sollte ein konstitutionelle Monarchie für das ganze Deutschland geschaffen werden, eine parlamentarische Monarchie oder sogar eine Republik? Sollte es ein Einheitsstaat mit starker Zentralgewalt sein oder ein Bundesstaat mit weitgehender Selbstständigkeit der Einzelstaaten?

  1. Entscheidung zwischen „kleindeutscher“ und „großdeutscher“ Lösung

Der Deutsche Bund war seit 1815 vom Dualismus der Großmächte Preußen und Österreich geprägt gewesen. War eine Nationalstaat mit diesen beiden Rivalen möglich? Konnte man, um der nationalen Idee willen, lediglich die deutschsprachigen Teile der Habsburgermonarchie in einen deutschen Nationalstaat integrieren (= „großdeutsch“)?

Die Staatsform, auf die man sich einigte, war eine „kleindeutsche“ (das heißt, ohne die deutschsprachigen Teile der Habsburgermonarchie), bundesstaatlich organisierte, konstitutionelle Erbmonarchie. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. sollte "Kaiser der Deutschen" werden. Er lehnte jedoch die ihm von der Nationalversammlung angetragene Kaiserkrone ab, weil er sich der Idee der Volkssouveränität nicht beugen wollte. Kurz darauf beriefen die Mächte Österreich, Bayern und Preußen ihre Abgeordneten aus Frankfurt ab. Nach Auflösung der Nationalversammlung wich ein „Rumpfparlament“ im Mai 1849 nach Stuttgart aus, das jedoch schon nach kurzer Zeit vom Militär auseinandergetrieben wurde. Aufstände in Baden, der Pfalz und im Rheinland wurden noch 1849 von preußischen Truppen niedergeschlagen. Den Revolutionären drohten Zuchthausstrafen und Erschießungen. Es folgte die Zeit der Reaktion, in der die Fürsten ihre Herrschaft „von Gottes Gnaden“, nicht „von Volkes Gnaden“, erneuern konnten. Viele enttäuschte Bürger wanderten in der Folge nach Amerika aus, andere kapitulierten vor den realen Machtverhältnissen.

 

Alles umsonst?

Nun kann man sich die Frage stellen, ob damit „alles umsonst“ war. Schließlich waren die Bemühungen der Paulskirche um eine gesamtdeutsche Verfassung und um die Gründung eines deutschen Nationalstaats 1849 vollständig gescheitert. Hierzu ein Zitat von der Webseite des Deutschen Bundestages, das diese wichtige Frage beantworten kann:

„Trotz des Scheiterns der Frankfurter Nationalversammlung und ihres Vorhabens, Deutschland im Rahmen einer parlamentarisch-demokratischen Verfassung zu einigen, gehören die Grundrechte des deutschen Volkes zu den Leistungen des Paulskirchenparlaments, die eine fortwirkende Bedeutung behalten haben und eine Vorbildfunktion für spätere Verfassungen hatten. Sowohl die Weimarer Verfassung als auch das Grundgesetz und die Verfassungen der Bundesländer beruhen in ihren Abschnitten über Grundrechte auf diesem Rechtekatalog.“[1]

Magdalena Anderlik und Kristina Schnabl


Verwendete Literatur

Monographien:

Bernlochner, Ludwig et al., Geschichte und Geschehen Band 3, Ernst Klett Schulbuchverlag, Leipzig 2007, S. 57 – 59, S. 62 – 63, S. 66 – 68, S. 70 – 71.

Internetressourcen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswahlgesetz_(Frankfurter_Nationalversammlung) (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://www.bpb.de/izpb/9879/vorparlament-und-paulskirche (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://www.bpb.de/izpb/9875/maerzrevolution-und-liberalisierung (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://www.bpb.de/izpb/9892/scheitern-eines-traumes?p=0 (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-kalenderblatt-1848-584354 (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://learnattack.de/schuelerlexikon/geschichte/frankfurter-nationalversammlung (letzter Zugriff: 10.06.2020)

https://www.youtube.com/watch?v=__rxabzOJHs (letzter Zugriff: 10.06.2020)

 


[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-kalenderblatt-1848-584354

Weimarer Nationalversammlung, 1919

Am 6. Februar 1919 trat in Weimar im Deutschen Nationaltheater die verfassungsgebende Versammlung des Deutschen Reiches, dessen Name nach dem Ersten Weltkrieg beibehalten wurde, zu ihrer ersten, d. h. der konstituierenden Sitzung zusammen.

Bevor es zu diesem historischen Schritt kommen konnte, durchlebte das Deutsche Reich im Herbst 1918 bis zum Frühjahr 1919 revolutionäre Umstürze. Die Novemberrevolution in der Endphase des Ersten Weltkrieges veränderte Deutschland grundlegend: Eine Meuterei von Matrosen in Kiel und Wilhelmshafen breitete sich über Soldaten und Arbeiter aus. Als sich die revolutionäre Situation im ganzen Reich immer stärker zuspitzte, erklärte Reichskanzler Prinz Max von Baden am 9. November 1918 ohne vorherige Rücksprache mit Wilhelm II. dessen Thronverzicht und ernannte Friedrich Ebert, den Vorsitzenden der stärksten Reichstagspartei (SPD), zum neuen Reichskanzler.  Am selben Tag riefen Karl Liebknecht die „sozialistische Republik“ und Philipp Scheidemann die „Deutsche Republik“ aus. Friedrich Ebert bildete daraufhin am 10. November 1918 eine Übergangsregierung, den Rat der Volksbeauftragten, der mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Im Dezember 1918 bestätigte eine Mehrheit auf dem Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluss. Am 19. Januar 1919 fand schließlich die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt, womit die Weichen für eine parlamentarische Demokratie gestellt waren.

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte konnte man von allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen sprechen. Wahlberechtigt waren alle mindestens 20 Jahre alten Männer und erstmals auch Frauen, was zu diesem Zeitpunkt im weltweiten Vergleich fortschrittlich war. Die Wahlbeteiligung war mit 83% sehr hoch. Es wurden unter 421 Abgeordneten ebenfalls 37 Frauen in die Versammlung gewählt. Die SPD als stärkste Partei (37%) bildete gemeinsam mit der katholischen Zentrumspartei (19,7%) und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) (18,5%) ein Regierungsbündnis, das auch als Weimarer Koalition bezeichnet wurde.

Die Weimarer Nationalversammlung begann am 6. Februar 1919 zu tagen. Der Weimarer Nationalversammlung sollte nicht nur die Ausarbeitung einer Verfassung zufallen, weshalb sie auch als verfassungsgebendes Parlament bezeichnet werden kann, sondern sie musste auch einen rechtlichen Rahmen zur Fortführung der Regierungsgeschäfte schaffen.

Anfangs tagte das Parlament in Weimar, da Berlin während dieser Zeit politisch zu aufgeheizt war. Außerdem wollten die Verfassungsmütter und -väter den neuen Staat ganz bewusst in die Tradition der Dichter und Denker, des deutschen Geisteslebens und Humanismus stellen. Ab dem 30. September 1919 konnte das Parlament nach Berlin umziehen. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Ebert setzte eine Regierung ein, die zwei Tage später ihre Arbeit aufnahm.

Erste Probleme kamen auf, als den Deutschen das Pariser Abkommen von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs vorgelegt wurde. In diesem stand, dass Deutschland die alleinige Kriegsschuld am Ersten Weltkrieg hat und es deshalb hohe Reparationskosten zahlen muss, außerdem musste Deutschland Gebiete abtreten. Diese Friedensbedingungen führten zu Zerwürfnissen im Parlament und in der Regierung. Einige Politiker traten aufgrund dessen zurück.

Fast den ganzen Juli diskutierten die Parlamentarier über die genaue Ausgestaltung der neuen Verfassung: Unter anderem wurden die Rolle des Reichspräsidenten, die Staatsgliederung und die Abschaffung der Todesstrafe debattiert.

Trotz aller Widrigkeiten haben es die Parlamentarierinnen und Parlamentarier geschafft, die Weimarer Verfassung zu verabschieden, die am 14. August 1919 schließlich in Kraft trat.  Aus der konstitutionellen Monarchie des Deutschen Kaiserreichs war eine parlamentarisch-demokratische Republik geworden, - die Weimarer Republik. Ihre letzte Sitzung hatte die Weimarer Nationalversammlung am 21. Mai 1920. Die verfassungsgebende Nationalversammlung wurde durch den am 6. Juni 1920 gewählten Reichstag abgelöst.

Benedikt Ostertag, Sophia Heinemann, Sophie Wilke


Verwendete Literatur

Monographien:

Müller, Helmut M et al., Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 231 – 234.

Internetressourcen:

https://www.lpb-bw.de/aufsatz-revolution-suedwest (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.ndr.de/geschichte/1919-Deutsche-Nationalversammlung-in-Weimar,nationalversammlung102.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.lpb-bw.de/aufsatz-revolution-suedwest (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.ndr.de/geschichte/1919-Deutsche-Nationalversammlung-in-Weimar,nationalversammlung102.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/nationalversammlung.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/283961/vor-100-jahren-pariser-friedenskonferenz (letzter Zugriff: 21.06.2020)

Unterkategorien

Kontakt

Unser Sekretariat ist erreichbar:

Montag - Donnerstag

7:30 - 15:30 Uhr

Freitag

7:30 - 14:00 Uhr

 

Telefonisch unter:
08102 / 99 35 - 0


oder unter der E-Mail:
sekretariat@gym-hksb.de

  

 

Termine

Übersicht über die Termine 2023/24 an unserer Schule.