Am 6. Februar 1919 trat in Weimar im Deutschen Nationaltheater die verfassungsgebende Versammlung des Deutschen Reiches, dessen Name nach dem Ersten Weltkrieg beibehalten wurde, zu ihrer ersten, d. h. der konstituierenden Sitzung zusammen.

Bevor es zu diesem historischen Schritt kommen konnte, durchlebte das Deutsche Reich im Herbst 1918 bis zum Frühjahr 1919 revolutionäre Umstürze. Die Novemberrevolution in der Endphase des Ersten Weltkrieges veränderte Deutschland grundlegend: Eine Meuterei von Matrosen in Kiel und Wilhelmshafen breitete sich über Soldaten und Arbeiter aus. Als sich die revolutionäre Situation im ganzen Reich immer stärker zuspitzte, erklärte Reichskanzler Prinz Max von Baden am 9. November 1918 ohne vorherige Rücksprache mit Wilhelm II. dessen Thronverzicht und ernannte Friedrich Ebert, den Vorsitzenden der stärksten Reichstagspartei (SPD), zum neuen Reichskanzler.  Am selben Tag riefen Karl Liebknecht die „sozialistische Republik“ und Philipp Scheidemann die „Deutsche Republik“ aus. Friedrich Ebert bildete daraufhin am 10. November 1918 eine Übergangsregierung, den Rat der Volksbeauftragten, der mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Im Dezember 1918 bestätigte eine Mehrheit auf dem Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluss. Am 19. Januar 1919 fand schließlich die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt, womit die Weichen für eine parlamentarische Demokratie gestellt waren.

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte konnte man von allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen sprechen. Wahlberechtigt waren alle mindestens 20 Jahre alten Männer und erstmals auch Frauen, was zu diesem Zeitpunkt im weltweiten Vergleich fortschrittlich war. Die Wahlbeteiligung war mit 83% sehr hoch. Es wurden unter 421 Abgeordneten ebenfalls 37 Frauen in die Versammlung gewählt. Die SPD als stärkste Partei (37%) bildete gemeinsam mit der katholischen Zentrumspartei (19,7%) und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) (18,5%) ein Regierungsbündnis, das auch als Weimarer Koalition bezeichnet wurde.

Die Weimarer Nationalversammlung begann am 6. Februar 1919 zu tagen. Der Weimarer Nationalversammlung sollte nicht nur die Ausarbeitung einer Verfassung zufallen, weshalb sie auch als verfassungsgebendes Parlament bezeichnet werden kann, sondern sie musste auch einen rechtlichen Rahmen zur Fortführung der Regierungsgeschäfte schaffen.

Anfangs tagte das Parlament in Weimar, da Berlin während dieser Zeit politisch zu aufgeheizt war. Außerdem wollten die Verfassungsmütter und -väter den neuen Staat ganz bewusst in die Tradition der Dichter und Denker, des deutschen Geisteslebens und Humanismus stellen. Ab dem 30. September 1919 konnte das Parlament nach Berlin umziehen. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Ebert setzte eine Regierung ein, die zwei Tage später ihre Arbeit aufnahm.

Erste Probleme kamen auf, als den Deutschen das Pariser Abkommen von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs vorgelegt wurde. In diesem stand, dass Deutschland die alleinige Kriegsschuld am Ersten Weltkrieg hat und es deshalb hohe Reparationskosten zahlen muss, außerdem musste Deutschland Gebiete abtreten. Diese Friedensbedingungen führten zu Zerwürfnissen im Parlament und in der Regierung. Einige Politiker traten aufgrund dessen zurück.

Fast den ganzen Juli diskutierten die Parlamentarier über die genaue Ausgestaltung der neuen Verfassung: Unter anderem wurden die Rolle des Reichspräsidenten, die Staatsgliederung und die Abschaffung der Todesstrafe debattiert.

Trotz aller Widrigkeiten haben es die Parlamentarierinnen und Parlamentarier geschafft, die Weimarer Verfassung zu verabschieden, die am 14. August 1919 schließlich in Kraft trat.  Aus der konstitutionellen Monarchie des Deutschen Kaiserreichs war eine parlamentarisch-demokratische Republik geworden, - die Weimarer Republik. Ihre letzte Sitzung hatte die Weimarer Nationalversammlung am 21. Mai 1920. Die verfassungsgebende Nationalversammlung wurde durch den am 6. Juni 1920 gewählten Reichstag abgelöst.

Benedikt Ostertag, Sophia Heinemann, Sophie Wilke


Verwendete Literatur

Monographien:

Müller, Helmut M et al., Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 231 – 234.

Internetressourcen:

https://www.lpb-bw.de/aufsatz-revolution-suedwest (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.ndr.de/geschichte/1919-Deutsche-Nationalversammlung-in-Weimar,nationalversammlung102.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

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https://www.ndr.de/geschichte/1919-Deutsche-Nationalversammlung-in-Weimar,nationalversammlung102.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/nationalversammlung.html (letzter Zugriff: 21.06.2020)

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/283961/vor-100-jahren-pariser-friedenskonferenz (letzter Zugriff: 21.06.2020)