Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler mit Latein als zweiter Fremdsprache an bayerischen Gymnasien den Nachweis dreier unterschiedlicher Niveaustufen ihrer Lateinkenntnisse erwerben. Die entsprechenden Prädikate werden jeweils im entsprechenden Jahreszeugnis vermerkt und finden auch Eingang in das Abiturzeugnis.

  1. Schülerinnen und Schüler, die den Lateinunterricht der 8. Jahrgangsstufe mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen haben, erhalten den Nachweis von Lateinkenntnissen.
  2. Schülerinnen und Schüler, die den Lateinunterricht der 9. Jahrgangstufe mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen haben, erhalten den Nachweis von gesicherten Lateinkenntnissen (kleines Latinum).
  3. Schülerinnen und Schüler, die den Lateinunterricht der 10. Jahrgangsstufe mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen haben, erhalten den Nachweis des Latinums. Sollte die Jahresendnote in der 10. Jahrgangsstufe in Latein „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sein, können die Schülerinnen und Schüler Latein in der 11. Jahrgangsstufe weiter belegen. Der Nachweis des Latinums wird dann bestätigt, wenn im Jahreszeugnis der 11. Jahrgangsstufe die Note „ausreichend“ in Latein aufzuweisen ist.

Das Latinum kann von Schülerinnen und Schülern auch über eine Ergänzungsprüfung nachgewiesen werden, wenn sie

  • kein Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe erhalten und Latein nach der 10. Jahrgangsstufe nicht weiter belegen oder
  • kein Jahreszeugnis der 10. und 11. Jahrgangsstufe erhalten und nicht beabsichtigen, Latein in der Qualifikationsphase weiter zu belegen.

Zunächst zur Ergänzungsprüfung nicht zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe in Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ haben.

Die Ergänzungsprüfung findet i.d.R. am Ende des Schuljahres statt und gliedert sich in zwei Teile (Verhältnis 2 : 1):

  • einer schriftlichen Prüfung bestehend aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes einer anspruchsvollen Cicero-Stelle (ca. 110 lat. Wörter, 90 Minuten).
  • einer mündlichen Prüfung, deren Grundlage ein lateinischer Text von ca. 50 Wörtern sowie Fragen zum Grundwissen sind.
    (Dauer der Prüfung: 20 Minuten, Vorbereitungszeit: 30 Minuten)
    Diese kann aber auch auf Antrag durch die Gesamtnote der in der 9. Jahrgangsstufe erbrachten kleinen Leistungsnachweise ersetzt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils mind. die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.

 

Quelle: BayMBl. 2022 Nr. 474 vom 17. August 2022