Die Notengebung im musischen Zweig erfolgt in jedem Halbjahr wie in dieser Übersicht dargestellt:
Instrumentalnoten |
Musikunterricht |
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Ein Klassenvorspiel mit einem selbstgewählten Stück |
eine Schulaufgabe |
eine Praktische Note (z.B. Rhythmus-Noten, Vorsingen o.Ä.) |
Ein Pflichtstückvorspiel im Instrumentalunterricht bzw. im Fall von Privatunterricht beim Musiklehrer |
Stegreifaufgaben/Abfragen |
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Ein UB im Instrumentalunterricht; bei Privatunterricht wird das Pflichtstückvorspiel doppelt gewertet |
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Ab Jgst. 6 am Schuljahresanfang ein Theoriegrundwissenstest |
Die Noten werden 1:1 verrechnet; |
Die Schulaufgabe wird zum Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise 1:1 verrechnet; |
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Der Durchschnitt aus dem Bereich der Instrumentalnoten und des Musikunterrichts wird ebenfalls 1:1 verrechnet. |