Grundlagen der Leistungserhebung (Jgst. 5 mit 11)

Schuljahr 2024/2025

  • An Tagen, an denen Schulaufgaben oder diese ersetzende Leistungsnachweise stattfinden, werden keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten geschrieben.
  • Regelung zu Nachholschulaufgaben: Die Wochenfrist zur Ankündigung muss hier nicht eingehalten werden. Grundsätzlich reicht es, einen Tag nach Wiedererscheinen in der Schule den Termin für die Nachholschulaufgabe anzusetzen. Nach Möglichkeit sollte kein fachfremder Unterricht dafür ausfallen.
  • Stegreifaufgaben an Tagen von Nachholschulaufgaben: Der Schüler nimmt an der Stegreifaufgabe teil; die Wertung liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft.
  • An den letzten zwei Schultagen vor den Weihnachtsferien werden in den Jgst. 5-10 keine Schulaufgaben geschrieben.
  • Darüber hinaus wird vereinbart, dass in den Jgst. 5 mit 11 in der ersten Fachstunde nach den Ferien weder schriftliche Leistungserhebungen noch mündliche Rechenschaftsablagen verlangt werden dürfen. Fächer mit nur einer Stunde oder einer Doppelstunde pro Woche dürfen jedoch nach einwöchigen Ferien oder mit Ankündigung Leistungen erheben.
  • Um abgeschlossene und in sich homogene Stoffgebiete prüfen zu können, ist es grundsätzlich möglich, in Stegreifaufgaben die Lerninhalte der letzten zwei Unterrichtsstunden abzufragen.

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Termine

Übersicht über die Termine 2024/25 an unserer Schule.